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Rechtliches

AGB Reiseveranstaltung

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (overtherainbow) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 32 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.1 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung
4.1 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
4.2 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann vom Reisenden der Erhöhungsbetrag verlangt werden.
4.3 In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Reisenden verlangt werden.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises habt der Reiseveranstalter Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 42. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus dem Angebot des Reiseveranstalters anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach einer Erklärung über die Preiserhöhung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/ nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem Tag des Reiseantritts 80%
pro Pers. des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch € 30.

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem Tag des Reiseantritts 100%
pro Pers. des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch € 30.

bis zum 1. Tag vor Reiseantritt € 30;
ab dem Tag des Reiseantritts 80%
pro Miete mindestens jedoch € 30.

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 34. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts 90%
pro Person/Wohneinheit des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch € 30.

mit Flügen zu Festpreisen (ausgenommen Linienflüge): Staffeln wie oben unter a); ab dem Tag des Reiseantritts jedoch 100%;
mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen: 100% des Reisepreises;
mit Linienflügen: vor Flugscheinausstellung (ca. 35 Tage vor Reiseantritt) € 30 pro Person, nach Flugscheinausstellung € 150 pro Person.
Hat der Kunde mehrere Leistungen im Bausteinsystem zusammengestellt (z.B. Nurflug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und zu addieren.
Etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot sind bitte zu beachten. Insbesondere für Gruppenreisen gelten besondere Konditionen.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.


6. Umbuchungen
Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen dem Reiseveranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Der Reiseveranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet der Reiseveranstalter jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 30.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in dessen Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten 30 € zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. Ausnahmen: Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erheben wir in jedem Fall € 150. Namensänderungen bei Reisen mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen sind nicht möglich.
Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind – je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen – nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr möglich.

6.4 Umbuchungswü
sche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5. ff zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.

Ein Rücktritt ist spätestens am 42. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


10. Obliegenheiten des Kunden
10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu gegeben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

10.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

10.5 Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16. Gerichtsstand
16.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

16.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

17. Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden; die Plattform wird ab dem 15.02.2016 ihren Betrieb aufnehmen.

Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Reiseveranstalter
overtherainbow
Gregor Hiebel und Jörg Argelander GbR
Knesebeckstr. 89
10623 Berlin

Fon (030) 3180580
Fax (030) 3180588
www.overtherainbow.de
info@overtherainbow.de
Inhaber:
Dipl. Ing. Gregor Hiebel
Dipl. Vw. Jörg Argelander

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AGB Reisevermittlung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Buchenden und overtherainbow als Vermittler und den Leistungsträgern der Reiseeinzelleistungen und /oder den Reiseveranstaltern für den Reisevertrag i. S. des § 651 ff. BGB.

overtherainbow weist alle Buchenden, Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit overtherainbow, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen. Einzelheiten sowie die vollständigen Bedingungen erfragen Sie über unser Reisebüro (siehe Kontakt).

Es kommt mit overtherainbow ein Vermittlungsauftrag zustande.
Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen der Veranstalter bzw. Fluggesellschaften, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. overtherainbow ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger verpflichtet und haftet gegenüber einem Buchenden / Teilnehmer / Reisenden nicht für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern overtherainbow diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt oder diese Daten trotz gewichtiger Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt. Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Buchenden / Teilnehmer / Reisenden ist, soweit sie mit den nachfolgenden AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

1. Website
Website Betreiber ist overtherainbow. Der Vertrag zwischen dem Buchenden / Teilnehmer / Reisenden unterliegt deutschem Recht.

2. Abwicklung
Die Ausführung und Abwicklung Ihres Buchungsauftrages erfolgt über overtherainbow. Aufträge, die über Buchungslinks der Reisecoop auf
dieser Website erfolgen, werden im Auftrag von reise.coop durch die FlightOne GmbH ausgeführt und abgewickelt, vertreten durch die Geschäftsführerin Ilona Paschke, Boppstr. 10, 10967 Berlin, eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 76819 und die AERTICKET AG, vertreten durch Vorstand Rainer Klee (Vorsitz), Roland Kreling-Behmenburg, Uwe Zobel, amtierender Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Maßheimer, Boppstr. 10 10967 Berlin eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 82 693.

3. Vertragsinhalt
Der verbindliche Buchungsauftrag kommt zustande, sobald der Buchende in der Maske den Button "Buchung abschicken" /"buchen" angeklickt hat. Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an overtherainbow, für Buchende nach ihrer Vorgabe eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung bei einem bestimmten Leistungsträger oder einen Reisevertrag bei einem Veranstalter zu vermitteln.
Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten als Reisevermittler. An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist nimmt overtherainbow den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden in Verbindung. Als Annahme gilt grundsätzlich die verbindliche Bestätigung in Form der Rechnung von overtherainbow mit der Folge, dass das dafür geschuldete Entgelt unverzüglich zur Zahlung fällig ist, wenn es sich nicht um den Auftrag zum Abschluss eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter handelt. Handelt es sich um die Buchung einer Reiseveranstaltung mit einem Reiseveranstalter gelten dessen Bestimmungen zum Zahlungs- und Sicherungsverfahren.
Bei Zahlung per Kreditkarte gilt als Annahme auch bereits die Belastung des Kreditkartenkontos des Buchenden / Teilnehmers / Reisenden.
Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Reisedokumente an den Kunden abgesandt wurden. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene(n) Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und umgehend nach Kenntnis das overtherainbow ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
Wir informieren Sie, dass wir den Vertragstext nicht speichern. Sie erhalten mit unserer Buchungsbestätigung per eMail eine Übersicht über die von Ihnen gewählte Reiseleistung und deren Kosten.
Zahlungsverpflichtet für das insgesamt abgerechnete Reisentgelt einschließlich der Bearbeitungs- und Servicegebühren (Reisepreis) ist grundsätzlich der Buchende bzw. der von ihm angegebene Zahlungsschuldner. Der Buchende haftet auf den vollen Reisepreis, wenn der Reisepreis nicht vom angegebenen Zahlungsverpflichteten geleistet wird.

4. Haftung des Vermittlers
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw. sonstigen Anbieters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. overtherainbow ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. overtherainbow weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten oder einem Softwarefehler beruht, das overtherainbow zur Anfechtung des etwaig geschlossenen Vertrages berechtigt.

5. Vermittlungsentgelt (Ticket Fee)
overtherainbow erhebt für Vermittlung der Reise ein Vermittlungsentgelt (Ticket Fee). Dieses wird bei Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von overtherainbow und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

6. Umbuchung und Storno
Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Leistungsträger hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Unkosten für Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
Die Möglichkeit, eine Stornierung einer Buchung vornehmen zu können, richtet sich ausschließlich nach den Reiseverträgen / Beförderungsverträgen bzw. AGB des jeweiligen Leistungsträgers und kann von overtherainbow nicht beeinflusst werden. Je nach Tickettarif, Stornierungszeitpunkt sowie Leistungsträger kann es in manchen Fällen vorkommen, dass seitens des jeweiligen Leistungsträgers bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft keinerlei Rückerstattung erfolgt.
Einzelheiten sowie die vollständigen Bedingungen erfragen Sie über unser Reisebüro (siehe Kontakt). Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken wird in der Regel gemäß den Bedingungen der Fluggesellschaften ausgeschlossen. overtherainbow wird dem Buchenden nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte geben, haftet allerdings weder für Richtigkeit, noch für Vollständigkeit der seitens der Fluggesellschaften gemachten Angaben.
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der Stornierung bei overtherainbow innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Wir empfehlen, die Stornierung schriftlich vorzunehmen, um Missverständnisse zu vermeiden. Für Zahlung einer etwaigen Rückerstattung/Teilrückerstattung ist es zwingend erforderlich, dass die Flugscheine im Original an overtherainbow gesandt werden, sofern kein elektronischer Flugschein erstellt wurde.

7. Servicefee
overtherainbow erhebt für nur für die Bearbeitung von Flugumbuchungen bzw. -stornierungen eigene Serviceentgelte, falls die Maßnahme nicht auf einem Verschulden von overtherainbow beruht.
Pro Transaktion wird im Falle einer Umbuchung, Stornierung oder Taxerstattung ein Entgelt von 50,00 Euro erhoben.
Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist. Sollte die Stornierung nachweislich auf eine mangelhafte Leistung von overtherainbow zurückzuführen sein, fällt keine Entgelt seitens overtherainbow an. overtherainbow empfiehlt dem Buchenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen oder Buchungsbestätigungen nichts anderes aufgeführt ist, gelten folgende Bedingungen:


Linienflüge und Flugangebote
Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder evtl. sogar überhaupt nicht möglich ist.
Hotel
Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters, welcher im Buchungsverlauf angezeigt wird.
Mietwagen
Es gelten besondere Bedingungen für Mietwagenbuchungen. Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters durch.
Sonder- und Charterflüge
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers/ der jeweiligen Fluggesellschaft. Alle Sonder- und Charterflüge sollten vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, so besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich.

8. Zahlung
Flüge und / oder weitere touristische Leistungen sind bei Annahme Ihres Buchungsauftrages per Kreditkarte / Lastschrift vom Konto oder wenn Sie Zahlung per Überweisung wählen, unverzüglich nach Erhalt der Rechnung oder Vorabbestätigung vollständig an die dort angegebenen Kontodaten zu bezahlen. Gemäss den Tarifbedingungen der Fluggesellschaften und zur Gewährleistung der Ticketaustellung zu den gebuchten Konditionen, muss die Zahlung und im Falle von Zahlung per Überweisung, der Nachweis hierüber unverzüglich nach Buchung erfolgen. Der Nachweis muss per Fax oder E-Mail mit einem ordentlichen Beleg (Bankseitig abgezeichnet per Computer, Online-Banking Bestätigung, Kontoauszug) erfolgen. overtherainbow behält sich vor, nicht fristgerechte bezahlte Flüge und alle anderen nicht fristgerecht bezahlten touristischen Leistungen zu stornieren und damit verbundene Entgelte an den Kunden weiterzuleiten. Es werden lediglich die auf der Website genannten Zahlungsmittel akzeptiert. Vor Erhalt der vollständigen Zahlung besteht keinerlei Verpflichtung, Ihnen Tickets, Bestätigungen, Voucher oder andere Reiseunterlagen auszustellen. Der Buchende / Teilnehmer / Reisende bleibt jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für bestellte Reiseleistungen zu bezahlen.
overtherainbow behält sich vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder Lastschrift Retouren an Sie weiterzuberechnen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass insoweit gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

10. Reiseunterlagen
Sofern kein E-Ticket (elektronisches, papierloses Ticket) gebucht, oder die Ausstellung eines E-Ticket nicht möglich ist, werden die Reiseunterlagen per Post zugesandt. Bei Zahlung per Überweisung werden die Reiseunterlagen nach Zahlungseingang versendet. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt oder per Express Dienst versendet. Kosten für Versendung sowie eventuelle Hinterlegungs-Entgelte trägt der Kunde. Diese werden bei Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von overtherainbow und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. Verloren gegangene Tickets werden gemäß den geltenden Richtlinien der Fluggesellschaft ersetzt. Für Ersatz-Tickets werden die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Entgelte erhoben. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass insoweit gar keine oder geringere Kosten entstanden sind.

11. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder aus den Angaben in der Reisebestätigung. Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. Umsteigeflüge behalten sich die Leistungsträger ausdrücklich vor.

12. Flugzeitenänderungen
Über Flugzeitenänderungen und/oder Flugannullierungen wird ausschließlich unter der bei der Buchung angegebenen Emailadresse informiert, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir weisen darauf hin, sich alle Flüge 48 Stunden vor Antritt des Hin- und Rückfluges bei der jeweiligen Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht und ist die unterbliebene Rückbestätigung ursächlich für einen etwaigen Schadenseintritt, ist die Haftung durch overtherainbow für solche Schäden ausgeschlossen.

13. Versicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht in den Preisen enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die wir Ihnen gerne mit vermitteln.

14. Visa, Pass, Zoll etc.
Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Bei Hinweisen auf dieser Website (Startseite / Rubrik Kundendienst) zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziels wird angenommen, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft oder Konsulat.

15. Haftungsbeschränkungen
Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit overtherainbow bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger. Eine Haftung seitens overtherainbow für von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. overtherainbow haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für die ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
Bei den einzelnen Angaben zu den Reisen sind wir auf die Informationen angewiesen, die wir von den jeweiligen Veranstaltern erhalten. overtherainbow hat keine Möglichkeit, sämtliche dieser Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. overtherainbow kann daher gegenüber Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen abgeben. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
overtherainbow ist in angemessenem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Sollte jedoch z.B. aufgrund eines technischen Fehlers eine Buchung mit unzutreffenden Daten (Preise, Termine, Flugklasse, etc.) zustande kommen, behält sich overtherainbow hiermit ausdrücklich die Anfechtung eines solchen Vermittlungsvertrages im Rahmen der insoweit gesetzlich einschlägigen Regelungen vor.
overtherainbow haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für Erbringung der gebuchten Reise.
Jegliche Haftung von overtherainbow ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt.
overtherainbow haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für typische und vorhersehbare Schäden.
Die Haftung seitens overtherainbow ist bei leichter Fahrlässigkeit für jeden Einzelfall beschränkt auf den Höchstbetrag für die gebuchte Leistung, aus welcher der Anspruch resultiert.
Alle Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt bei von overtherainbow verschuldeten Todesfällen oder von overtherainbow zu vertretenden Körper- oder Gesundheitsschäden.
Soweit die Haftung von overtherainbow ausgeschlossen ist, gilt dieser Haftungssausschluss auch für die Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von overtherainbow.

16. Versicherungen
Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflichtungen von overtherainbow hindert, entbindet overtherainbow bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung.

17. Datenschutz
Der Buchungsauftrag wird unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. overtherainbow verpflichtet sich, die bei der Anmeldung und bei der Nutzung der Dienstleistungen von overtherainbow durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von overtherainbow zustande gekommenen Verträgen zu nutzen und nicht an Außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht, z.B. zur Bekämpfung von Missbrauch, insbesondere Kreditkartenmissbrauch. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Anmeldung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden. Ihre persönlichen Daten wie z.B. Geburtsdaten und Namen von Mitreisenden werden von Fall zu Fall erfragt, falls sie für die Buchung benötigt werden. Diese zusätzlichen Daten werden nicht über das Ende der Reise hinaus gespeichert.

18. Bonitätsprüfung
overtherainbow holt bei Buchungsaufträgen mit Zahlungswunsch auf Rechnung oder Lastschrift nach Buchung und vor Annahme des Vermittlungsvertrages Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien ein. Dazu werden Ihre Daten nach Absenden des Buchungsauftrages an folgendes Unternehmen weitergeleitet:
CEG Creditreform Consumer GmbH, Hellersbergstraße 14, 41460 Neuss; www.ceg-plus.de.
Die Weitergabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß BDSG §28. Weiterhin holt sich overtherainbow im Falle von Zahlungsausfällen weitere Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien ein. Dazu werden Ihre Daten im Falle eines Forderungsausfalls an folgendes Unternehmen gesendet:
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Die Weitergabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß BDSG §28.

19. Links zu anderen Websites
Diese Website enthält weitere Hyperlinks, die zu Websites fremder Anbieter führen. overtherainbow hat auf deren Gestaltung und Inhalte keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen. overtherainbow distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten dieser externen Websites. Bitte richten Sie sämtliche Bedenken, die Sie im Zusammenhang mit einer solchen Website haben, an den Betreiber der jeweiligen Seite.

20. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
overtherainbow behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten.
16. Sonstiges

Sollte sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
overtherainbow weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Vermittlung von Reiseleistungen gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt. Dies gilt insbesondere auch für den Verkauf von Flugtickets. Dies bedeutet, dass dem Kunden insoweit kein Widerrufs- und Rückgaberecht gegenüber dem overtherainbow zusteht.
Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Anmeldende/Reisende kann, soweit er Vollkaufmann ist, overtherainbow nur am Sitz von overtherainbow verklagen.

Reisemittler
overtherainbow, Gregor Hiebel und Jörg Argelander GbR,
Knesebeckstr. 89,
10623 Berlin

Fon ++49 (0) 30 3180580,
Fax ++49 (0) 30 3180588,

www.overtherainbow.de,
info@overtherainbow.de

Inhaber: Dipl. Ing. Gregor Hiebel und Dipl. Vw. Jörg Argelander


Herausgeber
overtherainbow Dipl. Vw. Jörg Argelander und Dipl. Ing. Gregor Hiebel GbR

Verantwortungsbereich
Das Impressum gilt nur für die Internetpräsenz unter der Adresse: http://www.overtherainbow.de

Abgrenzung
Gemäß § 28 BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und jeder sonstigen Weitergabe und anderweitigen Veröffentlichung untenstehender Daten. Die Web-Präsenz ist Teil des WWW und dementsprechend mit fremden, sich jederzeit wandeln könnenden Web-Sites verknüpft, die folglich auch nicht diesem Verantwortungsbereich unterliegen und für die nachfolgende Informationen nicht gelten. Dass die Links weder gegen Sitten noch Gesetze verstoßen, wurde genau einmal geprüft: bevor sie hier aufgenommen wurden. Solche Links, die zu fremden Webprojekten führen, erkennen Sie daran: Es geht bei Links auf fremde Webseiten ein neues Browserfenster auf oder sind separat mit einer Quellenangabe versehen.

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Anschrift: z.H. Jörg Argelander oder Gregor Hiebel, Knesebeckstr. 89. 10623 Berlin
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